Bei der Stilllegung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) wird das Kfz zugleich von der Steuer und von der Versicherung befreit. Bei einer Stilllegung bis zu einem Jahr genügt die Rückgabe des Kraftfahrzeugscheines an die Zulassungsstelle und die Entstempelung des Kennzeichens. Der Kraftfahrzeugbrief wird dem Eigentümer nach Eintragung des Abmeldevermerkes zurückgegeben. Die Zulassung "ruht".
Dauert die Abmeldung eines Fahrzeuges länger als ein Jahr, muss auch der Kraftfahrzeugbrief abgegeben werden.
Eine zeitweise Stilllegung wird von Motorradfahrern und Cabriobesitzern genutzt. Besser ist ein Saisonkennzeichen. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
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