Kosten die bei einem Unfall mit einem Kfz entstehen, wenn ein Fahrzeug so schwer beschädigt wird, dass es nicht mehr funktionsfähig ist. Als Folgeschaden eines Unfalls vom Schädiger oder dessen Versicherung zu ersetzen. Der Geschädigte hat die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. die Kosten müssen angemessen sein.
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