Weichen Angaben im Versicherungsantrag von Angaben im Versicherungsschein ab - zum Beispiel Angaben über die Versicherungsprämie, die
Versicherungsdauer, den Deckungsumfang oder das zu versichernde Risiko -, bedeutet dies zunächst für den Versicherungsnehmer, dass die Versicherungsgesellschaft den zunächst im Antrag vereinbarten Leistungsumfang zu diesen Bedingungen ablehnt. Der Versicherungsvertrag kommt nicht zustande.
Der Versicherungsschein ist mit seinen deutlich markierten Abweichungen ein Angebot. Wenn der Antragsteller nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich Widerspricht, dann wird die
Vertragsänderung rechtskräftig.
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