Die Vergütungen für die Leistungen der Ärzte und Zahnärzte bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). In bestimmten Fällen wollen die Ärzte eine über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehende Gebührenhöhe für ihre erbrachte Leistung in Rechnung stellen. Die Ärzte haben die Möglichkeit, mit dem Patienten eine Vereinbarung zu treffen, die eine von der Gebührenordnung abweichende Gebührenhöhe für die erbrachte Leistung des Arztes vorsieht.
Partnerseite von https://www.kaiser-versicherungen.de/