Bei bestimmten Haftpflichtversicherungen, so in der Kfz- Haftpflichtversicherung, besteht für die Versicherungsgesellschaften die Pflicht zur Annahme des Versicherungsvertrages. Der Antragsteller darf nicht abgewiesen werden. Trotzdem ist es oft schwer, ausländische Mitbürger (besonders Türken und ehemalige GUS) zu versichern. Hintergrund sind neben Vorurteilen wahrscheinlich massiv schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral und viele offensichtliche Betrugsversuche.
Partnerseite von https://www.kaiser-versicherungen.de/