Wird der jemand durch Krankheit oder einen Unfall in seinem körperlichen und/ oder geistigen Zustand so stark beeinträchtigt, dass er seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann oder die Wiederaufnahme seinen gesundheitlichen Zustand
verschlimmern würde, dann ist er arbeitsunfähig.
Er erhält dann Erwerbsminderungsrente (EMR). Die EMR hängt von der verbleibenden Leistungsfähigkeit ab.
Erlernter und ausgeübter Beruf spielen keine Rolle. Die EMR gibt es in zwei Stufen:
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