Über die Gesetzliche Krankenversicherung besteht im Ausland nur in begrenztem Maß Versicherungsschutz. Leistungen werden nur dann erstattet, wenn sie in Ländern der EU oder solchen Ländern erbracht wurden, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Auslandsreise- Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungskosten, die in Ländern entstehen, für die die Gesetzliche Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz bietet oder solche Kosten, die über die in Deutschland erstattungsfähigen Kosten hinausgehen. Dazu kommen auch Kosten für einen medizinisch notwendigen und angeordneten Rücktransport oder die Überführung im Todesfall. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist auch für privat Versicherte eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
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