Beitragsdepot

Eine Lebens- oder Rentenversicherung wurde üblicherweise gegen laufende monatliche Beitragszahlung abgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer mit einem mal den gesamten Beitrag z.B. aus einer Erbschaft bezahlten wollte, dann war eigentlich die Vorraussetzung für das Steuerprivileg (12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlung) nicht mehr gegeben. Deshalb legten die Versicherungen das Geld in ein verzinstes Depot und entnahmen dann 5 Jahre lang den Beitrag. Nach dem Wegfall des Steuerprivilegs im Januar 2005 schwieriger zu gestalten.

 

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