Die Berufsunfähigkeitsversicherung, abgekürzt BU, ist eine der wirklich wichtigen Basisabsicherungen. Der Verlust der Arbeitskraft durch Unfall, Krankheit oder allmählichen Kräfteverfall bedeutet meist den Verlust der materielle Basis. Wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben und damit Geld zu verdienen, wird zum Sozialfall. Die staatlichen Leistungen sind absolut nicht ausreichend. Wer
nicht eine ausreichende private Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen hat, der ist verloren, verraten und verkauft.
Bei Berufsunfähigkeit beträgt die staatliche Leistung 26% vom letzten Brutto,
bei Erwerbsunfähigkeit 39%.
Für alle, die nach dem 1.Januar 1961 geboren wurden, gibt es keine Berufs- und Erwerbslosenrente.
Was gilt jetzt?
Statt dessen gibt es die Erwerbsminderungsrente (EMR). Die EMR hängt nur noch von der verbleibenden Leistungsfähigkeit ab.
Erlernter und ausgeübter Beruf spielen keine Rolle mehr.
Die EMR gibt es in zwei Stufen:
Zumutbar ist jede Art von Tätigkeit, unabhängig davon, ob die Tätigkeit überhaupt angeboten wird!
Wenn also der hoch qualifizierte Ingenieur nach
dem ersten Schlaganfall noch 6 Stunden als Wachstumsbeobachter am Weizenfeld oder als Schneckenhüter arbeiten kann, dann freut sich der Finanzminister, weil er nichts zahlen muss.
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