Wenn eine Sache bei mehreren Versicherern gegen die gleiche Gefahr versichert wurde. Bei Versicherungen, die in betrügerischer Absicht mehrfach abgeschlossen wurden, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
Bei Doppelversicherungen, die durch eine Heirat entstehen (z.B.
Haftpflicht, Rechtsschutz), kann die Versicherung, die am kürzesten besteht, ohne Schwierigkeiten gekündigt werden.
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