Einbruch - Einbruchsdiebstahl

Liegt dann vor, wenn ein Täter zur Ausführung eines Diebstahls in ein Gebäude oder eine Wohnung einbricht, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.
->siehe auch “Allgemeine Hausratsversicherungsbedingungen”
In der Hausratsversicherung versichert.

 

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