Das Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn. Wird von den Versicherungen unterschiedlich ermittelt. Es kann das Alter, das im Abschlussjahr erreicht wird sein (also: wenn die Versicherung am 1.1.2005 beginnt und der Kunde am 31.12.2005 seinen 40. Geburtstag hat, dann ist das Eintrittsalter 40 Jahre), aber auch das am Tag des Vertragsbeginns erreichte tatsächliche Alter.
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