Erhöhte Gefahr

Höheres Risiko als bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer angegeben.
Wenn sich z.B. der Wert von versicherten Sachen erhöht (Ersatz der Jaffa-Möbel durch Ebenholz) oder ein Schadenrisiko steigt (Baugerüst vor Fenster) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dieses der Versicherung anzuzeigen und die Versicherung darf die Prämie neu festlegen. Das verschweigen einer erhöhten Gefahr bringt dem Versicherten im Schadensfall nichts als Ärger.

 

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