In der Kfz- Haftpflichtversicherung die Person, die ein Fahrzeug in Betrieb nimmt oder führt. Wenn der Fahrer das Fahrzeug unberechtigt gebraucht (Diebstahl) oder keine gültige Fahrerlaubnis hat, so ist die Versicherung von der Leistung frei. Das gilt auch z.B. bei Alkoholgenuss oder unter Drogen.
Siehe : Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Diese Bestimmung kann zu ganz blöden Situationen führen. Echter Fall:
Ihr Auto wird geklaut und an einem Teich von den Dieben in Brand gesteckt. Dann verschwinden die Diebe unerkannt. Die Feuerwehr kommt, löscht das Feuer und durch den Ölaustritt muss verseuchter Boden entfernt werden. Durch die Fahrgestellnummer werden Sie als Halter des Fahrzeugs ermittelt und müssen für
den ganzen Schaden materiell einstehen. Die Versicherung ist von der Leistung frei. Das ist Ungerecht, aber so ist die Rechtslage.
Partnerseite von https://www.kaiser-versicherungen.de/