Folgeschaden

Der Schaden, der zwangsläufig einem ersten Schaden folgt. Wenn also das Dach brennt und die Feuerwehr löscht, dann gibt es nicht nur einen Brandschaden im Dachstuhl, sondern auch einen Wasserschaden im Keller. Das ist der Folgeschaden. In der Wohngebäudeversicherung versichert.

 

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