Die gebündelte oder verbundene Versicherung ist eine Versicherungsform, in der mit einem Antrag Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren gewährt wird (z.B.: gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel). Oft auch Vorwand für Rabattgewährung:
“Wenn Sie bei mir diese günstige Hausratversicherung und gleich auch noch eine Haftpflicht-, Unfall- und Rentenversicherung abschließen, dann gebe ich Ihnen auf die Haftpflicht glatt 10% Preisnachlass”. Besser ist es, wenn man die Preise selbst vergleicht.
Grundlage sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten.
Es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge, die
auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden können.
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