Gefährdungshaftung sagt, dass bereits der Besitz oder das Betreiben von Fahrzeugen, bestimmten Anlagen, Tieren und Unternehmen eine Gefährdung der Umgebung herbeiführen kann, ohne dass es ein schuldhaftes Verhalten des Halters/ Betreibers gibt. Der Halter/ Betreiber haftet für diese
Gefährdung.
So haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges, wenn durch das Fahrzeug ein Mensch zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird.
Beispiele:
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