Die Pflicht, die versicherte Gefahr zu vermindern. So kann die Versicherung den Einbau bestimmter Sicherungen wie sichere Türen, Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen, Blitzableiter, Notbeleuchtungen usw. zur Auflage machen. Eine solche Pflicht kann gesondert im Versicherungsvertrag festgelegt werden.
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