Erzielt der Versicherer dadurch, dass sich der Schaden- und Kostenverlauf günstiger gestaltet hat als es ursprünglich kalkuliert wurde einen Überschuss, so hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung daran.
Die von den Versicherungsgesellschaften erwirtschafteten Überschüsse werden in Form der
Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben, meist als Erhöhung der Versicherungsleistung.
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