Kapitaldeckungsprinzip

Die privaten Lebensversicherer arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte die zu einem bestimmten Datum fällige Kapitalleistung selber anspart. Auch die Rente soll in Deutschland vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsprinzip umgestellt werden. Dabei muss aber bedacht werden, dass Kapital verloren gehen kann. Das ist in Deutschland im 20. Jahrhundert drei mal passiert. Nirgendwo steht, dass im 21. Jahrhundert Finanzkrisen mit Superinflation oder eine Währungsreform ausgeschlossen sind. Die gegenwärtigen Unsicherheiten sind längst nicht ausgestanden, auch wenn uns unsere Vorbeter in der Politik und den Medien uns das glauben machen wollen. Auch ist nicht klar was passiert, wenn Kapitalstöcke in Höhe mehrerer Bruttosozialprodukte angespart werden. Was ist das angesparte Geld dann noch wert, wenn es massenhaft ausgezahlt werden soll?

 

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