Über die Privat-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnräumen und an den damit fest verbundenen Gegenständen.
Beispiel: Durch Windzug schlägt ein Fenster in einer gemieteten Wohnung so fest zu, das das Glas kaputtgeht. Ist versichert.
Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern und Hotelzimmern ist auch die Beschädigung von den Einrichtungsgegenständen (Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) mitversichert.
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