Mietverlust

In der Wohngebäudeversicherung zur Risikoabsicherung des Vermieters gegen Mietverlust als Folge eines Versicherungsfalles. Ersetzt wird dem Hausbesitzer der Schaden, der ihm durch die Beschädigung der vermieteten Räume und dadurch entsteht, dass der Mieter die Zahlung der Miete verweigern kann. Es wird auch der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer deshalb entsteht, weil die von ihm selbst genutzten Räume nicht nutzbar sind andere Räume gemietet werden müssen.

 

Suchmaschinenoptimierung