Minderjährige

Auch wenn sie es gerne täten, die Versicherungen dürfen keine Verträge mit Minderjährigen abschließen. Es bedarf immer mindestens der schriftlichen Zustimmung der Eltern. Nur bei ganz kleinen Beträgen, wie der Haftpflicht für den Kleinroller erlaubt der “Taschengeldparagraph” eine Ausnahme.

 

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