Mit der 1995 vom CDU-Arbeitsminister Norbert Blüm eingeführten Pflegeversicherung wurde die letzte große Lücke in der Sozialversicherung geschlossen. Dafür gebührt ihm Dank und Anerkennung. Die Versicherung gewährt Hilfen für die derzeit in Deutschland lebenden knapp zwei Millionen
Pflegebedürftigen, von denen rund 530.000 in Heimen versorgt werden. Als pflegebedürftig gilt, wer bei den Verrichtungen des täglichen Lebens für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
nach: Berlin, (AFP) - jp/cha/bk, 02/04
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nur als Basisabsicherung gedacht und decken nicht die wirklichen Kosten, die durch eine Invalidität entsteht. In Anbetracht der fragilen Finanzsituation der gesetzlichen Versicherung ist zusätzlicher
privater Schutz anzuraten.
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