Ratenzuschlag

Auch Teilzahlungszuschlag oder Beitragszuschlag genannt. Dieser Zuschlag wird vom Versicherer berechnet, wenn der Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlungsweise im Versicherungsantrag bestimmt.
Sie dient zum Ausgleich der zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten und des Zinsausfalls.

 

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