Wenn ein Schaden eingetreten ist, so sind Sie verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich, umgehend, schnellstmöglich, sofort der Versicherung mitzuteilen. Die genauen Fristen sind unterschiedlich kurz und in den Versicherungsbedingungen beschrieben. Sie sollten das ernst nehmen. Sonst haben die Gesellschaften wieder einen Grund, die Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Nach Ihrer Schadensanzeige erhalten Sie von der Versicherung ein Formular zugeschickt. Sie sollten sehr genau und sorgfältig die Fragen beantworten, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.
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