In der Lebensversicherung, der Risikolebensversicherung und in der Unfallversicherung der Leistungsfall. Da in den Policen sinngemäß steht, wenn die versicherte Person X bis zum Datum Y verstirbt, dann gibt es Z Euro, ist die Sache meist recht eindeutig. Die Todesursache (außer einer zeitlichen Einschränkung bei Selbstmord) ist ohne Bedeutung.
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