Im Rahmen der VVG-Reform wird das in der Versicherungswirtschaft weit verbreitete Policenmodell abgeschafft. § 7 VVG-E verpflichtet den Versicherer in Zukunft nämlich, alle Vertragsbestimmungen bereits vor Vertragserklärung (also Antragstellung) des VN auszuhändigen.
Dies bedeutet, dass der Versicherer zukünftig dem Versicherungskunden alle Verbraucherinformationen bereits bei Antragstellung zu erteilen hat.
Da das Gesetz noch neu ist und viele Veränderungen enthält, empfehle ich als Informationsquelle die Seiten der Deutschen Versicherungsakademie.
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