Die versicherte Person ist die Person, auf deren Namen eine Versicherung abgeschlossen wird. An dem Vertrag können noch viel mehr Leute beteiligt sein.
Die begünstigte Person muss keine Person sein. Es kann auch eine Bank Anspruch auf das Geld haben. Sie können auch das Geld aus dem Vertrag der katholischen Kirche oder Ihrem Kegelverein vermachen. Wenn bei Vertragsabschluss die begünstigte Person nicht unwiderruflich festgelegt wurde, sind Sie völlig frei in der Entscheidung.
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