Zahlweise

Bei Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten fordern die Versicherungen einen Ratenzuschlag mit der Begründung höherer Verwaltungskosten. Dabei nehmen sie üblicherweise einen Zuschlag von

  • 3 % für halbjährliche Zahlungsweise
  • 5 % für vierteljährliche Zahlung
  • 6 % für monatliche Zahlung.

Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden.

 

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