Bei Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten fordern die Versicherungen einen Ratenzuschlag mit der Begründung höherer Verwaltungskosten. Dabei nehmen sie üblicherweise einen Zuschlag von
Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden.
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